Die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fallgestaltungen stellt einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Dienstleistung dar, wobei das Arbeitsrecht eine komplexe Rechtsmaterie ist, die aufgrund der Tätigkeit des Gesetzgebers und der Fachgerichte einem ständigen Wandel unterliegt. Daher zählt auch die regelmäßige Fortbildung, über das von der Fachanwaltsordnung geforderte Maß, zu meinem Pflichtprogramm.
Im Rahmen meiner anwaltlichen Praxis vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten (z.B. Wesel, Oberhausen, Duisburg) und bei der außergerichtlichen Konfliktlösung u.a. zu folgenden Themen: