Auf diesem Gebiet bin ich als Berufsbetreuer tätig. Das Betreuungsrecht wird relevant, wenn erwachsene Menschen infolge
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr ohne Hilfe ausüben können.
Hierbei geht es allerdings nicht um die praktische Hilfe im Alltag wie z.B. bei der Haushaltsführung. Dem Betreuer kommt vielmehr die Stellung eines sog. gesetzlichen Vertreters, innerhalb des ihm durch Gericht oder Vollmacht zum Wohle des Betreuten zugewiesenen Aufgabenbereiches, zu
Maßgebliche Aufgabenbereiche sind insoweit:
Auf diesem Rechtsgebiet ist daher frühzeitige Beratung und Vorsorge für den Fall der persönlichen Betreuungsbedürftigkeit durch Abgabe einer individuell angepassten Vorsorgevollmacht/ Betreuer- und Patientenverfügung und die Berücksichtigung dieser Problematik in Eheverträgen und erbrechtlichen Gestaltungen ratsam.