Thomas Tilch
Honorar
Anwaltliche Vergütung
Die Art und Weise der Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen ergibt sich, wie sollte es anders sein, zunächst aus dem Gesetz, das heißt namentlich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz gilt für alle Rechtsanwälte (geschlechtsneutral), so dass die Gebühren der Höhe nach, in Bezug auf die Mindestgebühr, grundsätzlich überall gleich hoch sind.
Natürlich liegt es auf der Hand, dass die Rechtssuchenden auch ein besonderes Augenmerk auf die Höhe der möglicherweise anfallenden Rechtsanwaltskosten legen.
Allerdings hat der Rechtsanwalt die Vergütung anhand zahlreicher gesetzlicher und tatsächlicher Kriterien des Einzelfalls zu bestimmen, so dass es sich im Ergebnis auch beim anwaltlichen Vergütungsrecht um eine komplexe Rechtsmaterie handelt, die in aussagekräftiger bzw. brauchbarer Weise nicht in pauschalen und verkürzten Ausführungen dargestellt werden kann.
Daher möchte ich Sie zunächst auf den nachfolgenden Link der Bundesrechtsanwaltskammer verweisen. Dort werden weitergehende Informationen zur Systematik des anwaltlichen Vergütungsrechts bereitgestellt.
Im Grundsatz gilt sodann, dass sich die Gebühren im zivil- oder verwaltungsrechtlichen Bereich nach dem Gegenstandswert richten.
Aber nicht immer lässt sich genau dieser Gegenstandswert, zum Beispiel wie im Rahmen eines Verkehrsunfalls oder in baurechtlichen Angelegenheiten anhand von Reparaturkostenrechnungen bestimmen. Zumal der Gesetzgeber auch hier in zahlreichen Fällen besondere Berechnungsvorgaben macht. Ferner ist in vielen Fallgestaltungen auch das Abwehrinteresse zur Bestimmung des Gegenstandswertes maßgeblich, welches dann anhand der besonderen Kriterien des Einzelfalls zu ermitteln ist.
Folglich ist es auch hier, angesichts der Komplexität der Materie, schwierig, dem interessierten Leser einen einfachen Überblick zu liefern, zumal sich viele Fragen oft überhaupt nicht abstrakt beantworten lassen, sondern von individuellen Kriterien beeinflusst werden.
Vor diesem Hintergrund können Sie sicher sein, dass im Rahmen unserer Fallbearbeitung, auch das Kosteninteresse der Mandantschaft berücksichtigt wird, so dass Sie in jedem Stadium des Verfahrens eine zuverlässige Aufklärung über das Kostenrisiko sowie eine faire Abrechnung des Honorars erwarten können.
Abschließend möchte ich Sie dann noch auf den DAV-Prozesskostenrechner aufmerksam machen.
Mit diesem Tool, welches vom Deutschen Anwaltsverein, als schnelle Hilfe zur Gebührenberechnung, zur Verfügung gestellt wird, können Sie durch Eingabe einfacher Parameter, wie Streitwert, Anzahl der Mandanten und Gegner oder Erhöhungsgebühren, die voraussichtlichen Prozesskosten schnell und unkompliziert abrufen.