Vita

Thomas Tilch

  • Studium der Rechtswissenschaft
    Ab dem Wintersemester 1996 an der Ruhruniversität Bochum
    Erste juristische Staatsprüfung 2001
  • Referendariat
    Ab 2002 im Regierungsbezirk des OLG-Düsseldorf
    Zweite juristische Staatsprüfung 2004
  • Schwerpunkt Anwaltsberuf
    Parallel zum Referendariat und innerhalb dieses Ausbildungsabschnittes war ich bereits in renommierten Wirtschaftskanzleien (entgeltlich) tätig, um mir frühzeitig ein umfassendes Bild von den Facetten des Anwaltsberufs zu verschaffen.
  • Zusatzqualifikationen
    Nach dem erfolgreichen Bestehen des zweiten Staatsexamens, habe ich meine fachlichen Kenntnisse im Rahmen einer Zusatzausbildung an der Wirtschaftsakademie in den Bereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsrecht weiter ausgebaut. Aufgrund der dort abgelegten schriftlichen Leistungsnachweise habe ich bereits den Nachweis der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt in den Bereichen Arbeits- und Steuerrecht im Sinne der Fachanwaltsordnung erworben.
  • Kanzleistandort
    Seit 2005 bin ich in Dinslaken, ab Juni 2006 in eigener Kanzlei, erfolgreich und mit Leidenschaft für das Berufsbild des Einzelanwaltes insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Baurecht und Miet-/WEG-Recht tätig. Weitergehende Informationen finden Sie unter der Rubrik
    Tätigkeitsfelder.

Honorar

Anwaltliche Vergütung

Die Art und Weise der Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen ergibt sich, wie sollte es anders sein, zunächst aus dem Gesetz, das heißt namentlich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz gilt für alle Rechtsanwälte (geschlechtsneutral), so dass die Gebühren der Höhe nach, in Bezug auf die Mindestgebühr, grundsätzlich überall gleich hoch sind.


Natürlich liegt es auf der Hand, dass die Rechtssuchenden auch ein besonderes Augenmerk auf die Höhe der möglicherweise anfallenden Rechtsanwaltskosten legen.


Allerdings hat der Rechtsanwalt die Vergütung anhand zahlreicher gesetzlicher und tatsächlicher Kriterien des Einzelfalls zu bestimmen, so dass es sich im Ergebnis auch beim anwaltlichen Vergütungsrecht um eine komplexe Rechtsmaterie handelt, die in aussagekräftiger bzw. brauchbarer Weise nicht in pauschalen und verkürzten Ausführungen dargestellt werden kann.


Daher möchte ich Sie zunächst auf den nachfolgenden Link der Bundesrechtsanwaltskammer verweisen. Dort werden weitergehende Informationen zur Systematik des anwaltlichen Vergütungsrechts bereitgestellt.

Im Grundsatz gilt sodann, dass sich die Gebühren im zivil- oder verwaltungsrechtlichen Bereich nach dem Gegenstandswert richten.


Aber nicht immer lässt sich genau dieser Gegenstandswert, zum Beispiel wie im Rahmen eines Verkehrsunfalls oder in baurechtlichen Angelegenheiten anhand von Reparaturkostenrechnungen bestimmen. Zumal der Gesetzgeber auch hier in zahlreichen Fällen besondere Berechnungsvorgaben macht. Ferner ist in vielen Fallgestaltungen auch das Abwehrinteresse zur Bestimmung des Gegenstandswertes maßgeblich, welches dann anhand der besonderen Kriterien des Einzelfalls zu ermitteln ist.


Folglich ist es auch hier, angesichts der Komplexität der Materie, schwierig, dem interessierten Leser einen einfachen Überblick zu liefern, zumal sich viele Fragen oft überhaupt nicht abstrakt beantworten lassen, sondern von individuellen Kriterien beeinflusst werden.


Vor diesem Hintergrund können Sie sicher sein, dass im Rahmen unserer Fallbearbeitung, auch das Kosteninteresse der Mandantschaft berücksichtigt wird, so dass Sie in jedem Stadium des Verfahrens eine zuverlässige Aufklärung über das Kostenrisiko sowie eine faire Abrechnung des Honorars erwarten können.


Abschließend möchte ich Sie dann noch auf den DAV-Prozesskostenrechner aufmerksam machen.

Mit diesem Tool, welches vom Deutschen Anwaltsverein, als schnelle Hilfe zur Gebührenberechnung, zur Verfügung gestellt wird, können Sie durch Eingabe einfacher Parameter, wie Streitwert, Anzahl der Mandanten und Gegner oder Erhöhungsgebühren, die voraus­sicht­lichen Prozess­kosten schnell und unkom­pli­ziert abrufen.