14/01/2020 von OLG Frankfurt, Urteil v. 24.10.2019, 6 U 14//18
Anschlusssperre bei Rechnungswiderspruch
Auch die Machtposition der Mobilfunkanbieter trifft zuweilen auf die Grenzen des Rechtsstaates.
Soweit sich ein Kunde gegen hohe Gebührenforderungen eines Mobilfunkanbieters in plausibler Weise zur Wehr setzt, kann sich der Mobilfunkanbieter einer redlichen und detaillierten Sachprüfung nicht dadurch entziehen, dass er dem lästigen Kunden eine Anschlusssperre angedroht.
Ein derartiges Verhalten stellt eine aggressive geschäftliche Handlung dar und ist somit unlauter.
OLG Frankfurt, Urteil v. 24.10.2019, 6 U 14//18