05/05/2020 von Sozialrecht / Verwaltungsrecht
Aufrechnungsverbot bei Anwaltskosten
Den Sozialhilfebehörden (z.B. Job-Center) ist es untersagt, die aus einem für den Hilfebedürftigen erfolgreichem Widerspruchs- / Gerichtsverfahren entstandenen anwaltlichen Kostenerstattungsansprüche (§ 63 SGB X), mit Altschulden des Leistungsempfängers zu verrechnen.
BSG, Urteile v. 20.02.2020 - B 14 AS 17/19 R; B 14 AS 4/19 R; B 14 AS 3/19 R
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