19/09/2022
Corona und die Erschwerniszulage
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, steht einer Reinigungskraft, die auf Anweisung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen eine medizinische Gesichtsmaske tragen muss, keine tarifliche Erschwerniszuschlage [hier nach § 10 Nr. 1.2 Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31.10.2019 (RTV)] zu.
BAG, Urteil v. 20.07.2022, 10 AZR 41/22
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