19/08/2021 von Verkehrsrecht
Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3, Software 2.0 nicht tragfähig
OLG hält Geschwindigkeit vor, die mit dem Messgerät Leivtec XV3, Software 2.0 festgestellt wurden, nicht für tragfähig.
Da lange Versuchsreihe der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt jedenfalls in Einzelfällen unzulässige Messwertabweichungen sowohl zu Gunsten, als auch zu Lasten Betroffener zu Tage förderten, die außerhalb des Toleranzbereiches lagen, stellte das OLG das Vorliegen eines standardisierten Messverfahrens in Frage und hob daher einen Bußgeldbescheid auf.
Die Sache wurde sodann an das zuständige Amtsgericht zur weiteren Prüfung zurückverwiesen.
OLG Celle, Beschluss v. 18.06.2021, 2 Ss (Owi) 69/21
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