02/10/2020 von Zivilrecht zum Schmunzeln
Keine Diskriminierung mehr von Frauen beim Fischertag
Nach einem uralten Brauchtum in der Stadt Memmingen im Allgäu, wird zur Feier des Fischertages der Stadtbach ausgefischt. Dieses Spektakel findet im Rahmen eines Volksfestes mit ca. 10.000 Teilnehmern statt. An der Fischerei dürfen allerdings traditionell nur Männer teilnehmen.
Der Ausschluss von Frauen aus der Gruppe der Stadtbachfischer durch den veranstaltenden Verein stellt jedoch nach einem aktuellen Urteil des örtlichen Amtsgerichtes, eine unzulässige Diskriminierung dar. Geklagt hatte hier ein weibliches Mitglied des Vereins.
Die grundsätzlich berechtigte Tradierung eines jahrhundertealten Brauchtums dürfe dabei nicht dazu dienen, auch heute noch in grundgesetzwidriger Weise Frauen von dem Höhepunkt dieses Volksfestes auszuschließen. Die Teilnahme von Frauen am Fischereiwettbewerb werte diesen Brauch in keiner Weise ab, sondern steigere eher dessen Attraktivität.
AG Memmingen, Urteil v. 31.8.2020, 21 C 952/19