Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Reallast

Wie bewirkt man nach Bedingung Eintritt, die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Reallast, welche auf die Lebenszeit der Berechtigten befristet ist.

In dieser Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof zu klären, ob bereits die Vorlage der Sterbeurkunde beim Grundbuchamt ausreicht (§§ 22,23 GBO), um die Löschung der Reallast zu bewirken oder ob der Grundstückseigentümer eine Löschungsbewilligung der Erben der Berechtigten sowie einen Erbennachweis nach den Maßgaben des § 29 GBO vorzulegen hat.

 

Bei seiner Entscheidung erging der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Bezugnahme auf eine Eintragungsbewilligung, in der die Bedingung oder die Befristung enthalten ist, nicht ausreichend ist. D. h. die Bedingung/ Befristung wird nur dann zum Inhalt des Grundbuchs, wenn Sie auch explizit in das Grundbuch selbst mit aufgenommen wird.

 

Folglich reichte im zu entscheidenden Fall die bloße Vorlage der Sterbeurkunde nicht aus.

 

 

BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2020 – V ZB 51/20

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