19/08/2021 von Zivilrecht/ Verbraucherschutz
Postbank verliert Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
Banken und Sparkassen müssen unberechtigte Bankgebühren zurückerstatten und ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen nun ändern
Auch wenn es sich um ein Massengeschäft handelt, müssen Bankkunden einer Änderung des Vergütungssystems zustimmen.
Dabei beanstandet der Bundesgerichtshof die bisherige Bankenpraxis mit folgenden Argumenten:
Es widerspreche dem Grundgedanken des Bankvertrages, wenn die Bank beispielsweise Kunden für kostenlose Girokonten oder kostenlose Depots anwerbe und anschließend durch eine Änderung der AGB ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden diese zu kostenpflichtigen Konten umgestaltete.
Dies gelte umso mehr, als die mithilfe der Fiktion mögliche Abänderung des Vertrages die Hauptleistungspflicht des Kunden, sprich die von ihm zu leistenden Entgelte erfasse, also das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Eine solche Änderung des Äquivalenzverhältnisses sei nur durch einen zweiseitigen Änderungsvertrag zulässig.
Die Fiktion einer Zustimmung im Fall einer fehlenden Ablehnung reicht hierfür nicht aus.
Eine solche Fiktion sei eine unangemessene Benachteiligung, mit der ein Kunde bei Vertragsschluss nicht rechne und auch nicht rechnen müsse.
Den betroffenen Bankkunden ist damit zu raten, die seit dem 01.01.2018 dann in unberechtigterweise erhobenen Gebühren zu beziffern und bei der maßgeblichen Bank die Rückerstattung einzufordern.
BGH, Urteil v. 27.4.2021, XI ZR 26/20
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