05/05/2020 von Sozialrecht
Schaden durch E-Zigarette kein Arbeitsunfall
Kommt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit dadurch zu Schaden, dass der Ersatzakku seiner E-Zigarette, wegen eines Dienstschlüssels in seiner Hosentasche explodiert, so stellt dies keinen Arbeitsunfall dar.
Insoweit ist ausschließlich der persönliche Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers betroffen, da das Mitführen einer E-Zigarette samt Akku regelmäßig nicht betrieblich veranlasst ist.
SG Düsseldorf v. 15.10.2019 - S 6 U 491/16
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