14/01/2020 von OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.10.2019, 13 U 106/18
Schummel-Diesel-Käufer gegen Händler
Kein Freifahrtschein der arglistig Geschädigte Diesel-Käufer gegen die Händler.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf können die arglistigen Manipulationen des VW-Konzerns nicht automatisch auch den Diesel-Händlern nach §§ 826, 849 BGB angelastet bzw. zugerechnet werden.
Das Gericht sprach dem Kläger daher nur, aber immerhin, die schuldrechtlichen Gewährleistungsansprüchen wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache nach §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Nr. 5, 346 BGB zu.
OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.10.2019, 13 U 106/18