Betreuungsrecht

Rentner Krankengeld

Auf diesem Gebiet bin ich langjährig als Berufsbetreuer tätig und verfüge daher auch, über die für die sachgerechte Bearbeitung der diversen Fallgestaltungen zwingend erforderlichen Netzwerke und Kontakte.

Das Betreuungsrecht wird relevant, wenn erwachsene Menschen infolge

  • einer psychischen Krankheit
  • einer körperlich, geistigen, seelischen Behinderung oder
  • altersbedingt

ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr ohne Hilfe ausüben können.

Hierbei geht es allerdings, wie der Begriff des „Betreuers“ seinem Wortsinn nach vermuten lässt, nicht um die praktische Hilfe im Alltag wie z.B. bei der Haushaltsführung. Dem Betreuer kommt vielmehr die Stellung eines sog. gesetzlichen/ rechtlichen Vertreters, innerhalb des ihm durch Gericht oder Vollmacht zum Wohle des Betreuten zugewiesenen Aufgabenbereiches, zu.

Maßgebliche Aufgabenbereiche sind insoweit:

  • die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Rechtsangelegenheiten z.B. Sozialrecht (insbesondere im Zusammenhang mit der Heimplatzfinanzierung) / Mietrecht / Erbrecht / Arbeitsrecht
  • die Vermögensverwaltung / -verwertung (z. B. die Auflösung von Haushalten, die Veräußerung von Grundbesitz oder Verwaltung von Mietwohnungen)
  • Fragen der Unterbringung und der Personen- / Gesundheitsfürsorge.

Auf diesem Rechtsgebiet ist daher frühzeitige Beratung und Vorsorge für den Fall der persönlichen Betreuungsbedürftigkeit durch Abgabe einer individuell angepassten Vorsorgevollmacht / Betreuer- und Patientenverfügung und die Berücksichtigung dieser Problematik in Eheverträgen und erbrechtlichen Gestaltungen ratsam.