Für die erfolgreiche Bearbeitung strafrechtlich Mandate, sind zunächst einmal folgende taktische Grundsätze zu bedenken:
Wer hier als Betroffener mit der Beauftragung des Anwaltes erst bis zur Anklageerhebung abwartet, verschenkt nicht nur Zeit sondern verspielt in der Regel auch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten zur vorzeitigen Verfahrenserledigung.
Die Fallkonstellationen der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht sind dann genauso vielfältig wie das Leben und die Menschen selbst.
Sollten Sie daher als Täter oder Opfer mit dem Strafrecht zum Beispiel im Zusammenhang mit Einbruch, Diebstahl, Betrug, Erpressung, Unterschlagung, Untreue, Körperverletzung, Jugendkriminalität, Bußgelder, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Entzug der Fahrerlaubnis, Stalking etc., in Berührung kommen, stehen wir Ihnen gerne bei der Bewältigung Ihres Anliegens mit Rat und Tat zur Seite.