Arbeitsrecht/ PKH/ Nachprüfung
Beschränkung der Anwaltsvollmacht unzulässig!
Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass die Ablehnung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in rechtmäßiger Weise erfolgt, wenn der antragstellenden Rechtsanwalt seine Vollmacht auf die Vertretung für das Prozesskostenhilfeantragsverfahren, unter Ausschluss des Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahrens, beschränkt hat.
Dabei gehören Prozesskostenhilfeverfahren und Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren zu einem einheitlichen Rechtszug (so schon BGH, Beschluss v. 8.12.2010, XII ZB 151/10).
BAG, Beschluss v. 18.4.2024, 4 AZB 22/23
Veröffentlichung:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azb-22-23/