Auf diesem Gebiet bin ich langjährig als Berufsbetreuer tätig und verfüge über die für die sachgerechte Bearbeitung der diversen Fallgestaltungen zwingend erforderlichen Netzwerke und Kontakte.
Das Betreuungsrecht wird relevant, wenn erwachsene Menschen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr ohne Hilfe ausüben können, z. B. infolge von
Hierbei geht es allerdings, wie der Begriff des „Betreuers“ seinem Wortsinn nach vermuten lässt, nicht um die praktische Hilfe im Alltag wie z. B. bei der Haushaltsführung. Dem Betreuer kommt vielmehr die Stellung eines sog. gesetzlichen / rechtlichen Vertreters, innerhalb des ihm durch Gericht oder Vollmacht zum Wohle des Betreuten zugewiesenen Aufgabenbereiches zu.
Maßgebliche Aufgabenbereiche sind insoweit:
Auf diesem Rechtsgebiet ist daher frühzeitige Beratung und Vorsorge für den Fall der persönlichen Betreuungsbedürftigkeit durch Abgabe einer individuell angepassten Vorsorgevollmacht oder Betreuer- und Patientenverfügung sowie die Berücksichtigung dieser Problematik in Eheverträgen und erbrechtlichen Gestaltungen ratsam.
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