Wer glaubt, nach dem Tod sei alles vorbei, sollte sich, zur Vermeidung von Streitigkeiten nach dem Erbfall, vorsorglich u. A. mit folgenden Themen auseinandergesetzt haben: Erbfolge, Testament und Möglichkeiten der Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge, Pflichtteilsrecht, Abwicklung einer Erbauseinandersetzung, Bestattungsvorsorge. Wir beraten Sie im Vorfeld bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung oder helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen eines eingetretenen Erbfalls.
Aber auch bei den praktischen Problemen, die sich regelmäßig neben der rechtlichen Bewertung des Erbfalls und den daraus möglicherweise resultierenden Ansprüchen ergeben, stehen wir Ihnen mit einem kompetenten Netzwerk zur Verfügung. Wenn es konkret darum geht, z. B. Mietverträge, Versicherungen oder sonstige bestehende Vertragsverhältnisse aufzulösen, Wohnungen zu räumen, Nachlassgegenstände (wie Immobilien, PKWs, Elektrogeräte, Möbel, Bilder, Schmuck etc.) sachgerecht zu bewerten und zu verwerten. Gerne planen und organisieren wir mit Ihnen eine verlässliche Nachlassabwicklung!
Sollten Sie für die Abwicklung eines Nachlasses aufgrund letztwilliger Verfügung auf die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers angewiesen sein, übernehmen wir auch diese Tätigkeit.
Welche Pflichten hat der Bauherr und welche Pflichten der ausführende Unternehmer?
Wir begleiten Sie während der gesamten Bauphase. Bei Mängeln im Rahmen der Bauausführung wird in der Regel die Hinzuziehung eines kompetenten Sachverständigen erforderlich sein. Hier verfügen wir über die entsprechenden Netzwerke.
Auch helfen wir Unternehmen (z.B. Bauträgern, General- und Subunternehmern) bei der Durchsetzung ihrer Werklohnforderungen.
Das Mietrecht bietet für Vermieter und Mieter gleichermaßen vielfältige Problemfelder z.B. Fragen zur Kündigung, Mietminderung, Ersatzvornahme bei Mängel, Modernisierung, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung sowie zu Vertragsverletzungen wie Lärmbelästigungen, Störung des Hausfriedens, Mietvertragsklauseln wie Schönheitsreparaturen, Hausordnung etc.
Sprechen Sie uns an.
Wurden Sie Opfer eines Verkehrsunfalles, möglicherweise mit Personenschaden oder droht Ihnen aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld oder sogar der Führerscheinentzug?
Lassen Sie sich von uns zielgerichtet und praxisorientiert im Fachgebiet Verkehrsrecht beraten. Im Falle eines Verkehrsunfalls helfen wir Ihnen bei der gesamten Schadensabwicklung, darunter sind beispielsweise:
Wann ist ein Vertrag wirksam zustande gekommen und wann kann ich zurücktreten, anfechten oder widerrufen? Welche Rechte habe ich im Falle der Leistungsstörung?
Duisburger Straße 69,
46535 Dinslaken
Telefon: 02064 / 43 77 44
Fax: 02064 / 43 77 47
E-Mail: mail@rechtsanwalt-tilch-dinslaken.de
Termine nach Vereinbarung
Abmahnung • Arbeitsvertrag • Kündigung • Kündigungsschutzklage • Mobbing • Arbeitszeugnis • Leiharbeit • Befristetes Arbeitsverhältnis
Privates Baurecht • Verbraucherschutz / Vertragsrecht • Mietrecht (Wohn- und Gewerberaum) • WEG-Recht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Strafverteidiger • Akteneinsicht • Opferschutz • Verkehrsstrafrecht • Jugendstrafrecht • Strafgesetzbuch • Strafprozeßordnung
gesetzlicher Vertreter • Hilfe zur Pflege SGB XII • Heimplatzfinanzierung • Vermögensverwaltung • Elternunterhalt • Vorsorgevollmacht • Wohnrecht • Wohnungsauflösung