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Strafrecht

Für die erfolgreiche Bearbeitung strafrechtlich Mandate, sind zunächst einmal folgende taktische Grundsätze zu bedenken:


  • Als Betroffener, grundsätzlich nie, ohne vorherige Rücksprache mit dem Anwalt / Verteidiger, eigene Stellungnahmen bzw. Einlassungen gegenüber den Ermittlungsbehörden abgeben.
  • Zunächst bzw. frühzeitig den Anwalt mit der Mandatsbearbeitung beauftragen, damit dieser bei den Behörden Akteneinsicht beantragen kann.
  • Erst nach Vorlage der Ermittlungsakte können die erhobenen Vorwürfe analysiert und zusammen mit dem Mandanten eine adäquate Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
  • Person hinter Gittern

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Wer hier als Betroffener mit der Beauftragung des Anwaltes erst bis zur Anklageerhebung abwartet, verschenkt nicht nur Zeit, sondern verspielt in der Regel auch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten zur vorzeitigen Verfahrenserledigung.


Die Fallkonstellationen der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht sind dann genauso vielfältig wie das Leben und die Menschen selbst.


Sollten Sie daher als Täter oder Opfer mit dem Strafrecht in Berührung kommen, stehen wir Ihnen gerne bei der Bewältigung Ihres Anliegens mit Rat und Tat zur Seite. Darunter fallen beispielsweise:

  • Einbruch, Diebstahl, Betrug,
  • Erpressung, Unterschlagung, Untreue,
  • Körperverletzung, Jugendkriminalität,
  • Bußgelder, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Entzug der Fahrerlaubnis,
  • Stalking etc.
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