Webinar oder Präsenzveranstaltung?
Nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf kann der Arbeitgeber den Betriebsrat für Schulungen nicht generell mit Blick auf die Kosten auf Webinare verweisen.
Insoweit stellte das Gericht insbesondere klar, dass der Betriebsrat zwar bei der Seminarauswahl auch die betriebliche Situation und die mit der Schulung verbundenen Kosten für den Arbeitgeber berücksichtigen müsse, bei der Auswahl habe sie aber einen gewissen Spielraum.
Eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten eines preiswerteren Seminars sei daher nur dann möglich, wenn mehrere gleichzeitig angebotene Veranstaltungen innerhalb dieses Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen seien.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2022, Az: 8 TaBV 59/21
Veröffentlichung:
https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/archiv/2022_02_Archiv/24_11_2022_/index.php
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