Tilch-Thomas-Logo

WEG-Recht - BGH konkretisiert die Anwendung des neuen Wohnungseigentumsrecht, hier § 10 Abs. 1 S. 2 WEG bei baulichen Veränderungen

2202787 Service Account • Aug. 03, 2023

In dem konkreten Fall kam der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass der Bau eines Swimmingpools über die übliche Nutzung einer Sondernutzungsfläche deutlich hinausgehe und damit nicht von den bloßen Vereinbarungen zum Sondernutzungsrecht (Reparatur- und Instandsetzungsklausel/ dabei enthielt die Gemeinschaftsordnung gerade keine Bestimmung dahingehend, dass die Sondernutzungsflächen wie realgeteiltes Eigentum behandelt werden sollen) gedeckt sei.


Folglich hatte die Unterlassungsklage des übrigen Miteigentümers Erfolg. D. h. derjenige Miteigentümer der seine Umgestaltung rechtlich durchsetzen möchte, ist angehalten einen entsprechenden Gestattungsbeschluss im Rahmen der sogenannten Beschlussersetzungsklage zu erwirken. 


Dieses Procedere gelte auch gerade in dem entschiedenen Fall für eine bloße Zweier-Wohnungseigentümergemeinschaft (hier Doppelhaushälfte).


Das Erfordernis dieses Umweges sei auch keine überflüssige Förmelei, denn nur auf diese Weise werde gewährleistet, dass eine bauliche Veränderung erst dann umgesetzt wird, wenn feststeht, dass sie zulässig ist und demnach eigenmächtiges Handeln anderer Wohnungseigentümer verhindert.



BGH, Urteil v. 17.03.2023, V ZR 140/22


Veröffentlichung:


https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=133299&pos=0&anz=1


29 März, 2024
Ein Testament zugunsten des behandelnden Arztes kann wirksam sein, d. h. das für Ärzte geltende berufsrechtliche Verbot (hier § 32 Abs. 1 der Berufsordnung der Ärzte für das Land Hessen), Geschenke und Vorteile vom Patienten anzunehmen, hindert nicht die testamentarische Erbeinsetzung.
29 März, 2024
Ein Testament zugunsten der Berufsbetreuerin kann, unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls, sittenwidrig und damit nichtig sein.
29 März, 2024
Nach einem Urteil des LG Lübecks, können Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss wirksam durch einen QR-Code und den Hinweis auf eine Internetadresse im Sinne des § 305 Abs. 2 BGB eingezogen werden.
29 März, 2024
Wie weit reicht die Haftung bei einem übergreifenden Fahrzeugbrand.
29 März, 2024
Grundstücksrecht/ notarieller Kaufvertrag/ Rückabwicklung bei Arglist
29 März, 2024
Erbrecht/ Nachlasspflegervergütung
Show More
Share by: