Bei seinem 2. Sturz riss ein von der Stadt Düsseldorf aufgestellter Weihnachtsbaum eine auf dem angrenzenden Fahrradweg radelnde Kurierfahrerin mit und traf diese am Fuß. Die Kurierfahrerin erlitt einen Trümmerbruch des Fußgelenks und des Wadenbeins.
Grund für den Unfall war eine unzureichende Befestigung des Baumes. Insoweit kann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass Weihnachtsbäume so aufzustellen und zu befestigen sind, dass sie einer für die Stadt nicht untypischen Windstärke standhalten.
Die Stadt wurde demgemäß verurteilt, der klägerischen Haftpflichtversicherung die von ihr an die Kurierfahrerin geleisteten Schadenersatz- und Schmerzensgeldbeträge in Höhe von insgesamt ca. 17.000 Euro zu erstatten.
OLG Düsseldorf, Urteil v. 18.11.2022, I-22 U 137/21
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